Veszprémi Nóra - Jávor Anna - Advisory - Szücs György szerk.: A Magyar Nemzeti Galéria Évkönyve 2005-2007. 25/10 (MNG Budapest 2008)

STUDIES - Miklós MOJZER: Der historische Meister MS sive Marten Swarcz seu Martinus Niger alias Marcin Czarny, der Maler des Krakauer Hochaltars von Veit Stoß II. Teil. Krakau und Nürnberg im Jahr 1477 und davor

MIKLÓS MOJZER Der historische Meister MS sive Marten Swarcz seu Martinus Niger alias Marcin Czarny, der Maler des Krakauer Hochaltars von Veit Stoß II. TEIL. KRAKAU UND NÜRNBERG IM JAHR 1477 UND DAVOR EINIGE VORBEMERKUNGEN Der erste Teil der Monographie über den Maler ist unter dem Titel A történeti MS mester. I. rész [Der historische Meister MS. Teil I] mit dem Untertitel Krakkó 1485-ben és előtte [Krakau im Jahr 1485 und davor] in Band 55 (2006) von Művészettörténeti Érte­sítő, S. 223-250 auf Ungarisch, mit ausführlicher englischer Zu­sammenfassung (S. 247-250) erschienen. Zur Information des Lesers geben wir nachstehend eine Zusammenfassung der we­sentlichen Punkte jener Veröffentlichung: 1. Nach einem Dokument vom 1. August 1485 (Ptasnik Nr. 905) forderte Johann Thurzó - er hatte für die Vergoldung des ge­samten Krakauer Hochaltars rohes, also Feingold gestiftet - das wohl letzte, unterschlagene Drittel des Goldes vom Goldschläger Bernhard in Bargeld zurück; er tat dies nach der Flucht des Gold­schlägers aus Krakau auch in seiner Eigenschaft als vom Stadtrat beauftragter Aufseher des Altarbau-Vorhabens („Bauherr"). Das zweite diesbezügliche Dokument vom 6. August 1485 (Ptasnik Nr. 906) ist das einzige schriftliche Zeugnis, in dem die am Altarbau beteiligten Unternehmer - Meister Veit und Martin Maler - zusammen in Erscheinung treten. 2. Die Brüder des Goldschlägers Bernhard, einem Bürger von Breslau, waren Bürger von Kaschau (Kosice), die auch weiterhin mit Thurzó in wirtschaftlicher Beziehung standen; weitere Ver­wandte von ihm lebten in Kremnitz. Bernhard könnte an den Goldschlägerarbeiten für den 1477 vollendeten Kaschauer Altar beteiligt gewesen sein. 3. Die amtliche Bestandsaufnahme der Krakauer Werkstatt Bernhards vom 31. August 1485 (Ptasnik Nr. 920) erbringt den Nachweis, daß der Goldschläger keine Vergolderarbeit ausführte (es wäre auch rechtswidrig gewesen). Diese Tätigkeit gehörte in die Kompetenz und die Praxis der Maler. Die Goldschläger spiel­ten übrigens in der Krakauer Malerzunft eine bedeutende Rolle. 4. Eine vergleichende Rekonstruktion der verbrauchten Gold­mengen ist aufgrund der unterschiedlichen Dicke der Goldfolie (zwischen 1/3300 und 1/5500 mm), der Oberfläche des Altars und dem Anteil der zu vergoldenden Fläche möglich. Für den einsti­gen Altar waren etwa anderthalb bis zwei Kilogramm Feingold nötig. 5. Administration und technische Ausführung: Die Ernennung von „Bauherren" seitens der Stadt, die selbständige Abrechnung und mittelbar auch die Verfügungen des kirchlichen Auftragge­bers deuten darauf hin, daß bei der Arbeit Bauhütten-Gewohn­heiten zur Geltung kamen und 6. daß in der Ausführung des Altars am Hauptunternehmen von Stoß entsprechend dem ursprünglichen Vertrag nur die Werkstät­ten des Bildschnitzers, des Schreiners und des Malers beteiligt waren. Ihre gemeinsame Verantwortung zeigt ebenfalls eine bau­hüttenartige Organisation. 7. Der Ratsbeschluß vom 3. Oktober 1483 (Ptasnik Nr. 862) muß neu interpretiert werden, denn es enthält und bestätigt we­sentliche Teile des verschollenen originalen Vertrags: Die Aktua­lität der Angelegenheit am Michaelistag (29. 09.) ist der zeitliche Halbierungspunkt zwischen dem Arbeitsbeginn (25. 05. 1477) und der Vollendung des Altars am 25. 07 1489. Demnach waren für die Ausführung im Originalvertrag zwölf Jahre (und zusätzli­che zwei Monate?) anberaumt. Am 29. 09. 1483 mußte der Schrein, das Gesprenge und (zumindest teilweise ausgeführt) die Predella an Ort und Stelle aufgestellt übergeben werden. Diese Tatsache wird im Ratsbeschluß dokumentiert. Im weiteren wird die früher gewährte Steuerfreiheit von Stoß bestätigt - dies be­zieht sich auch auf die zusätzlichen Steuer, wie das wöchentliche Brunnengeld -, seine Rolle als Sachverständiger in Bausachen anerkannt, und zum Schluß wird er gemahnt, sein Verhalten nach dem der dortigen Bürger auszurichten, war er doch 8. Mitbürger (unser mitburgir), also coneivis. Dies bedeutete in deutschen Städten mit dem Magdeburger Stadtrecht wie Krakau, daß er nicht im Besitz des Bürgerrechts war, aber Gastrechte besaß. Das Mitbürgerrecht stand ihm solange zu, bis er in Krakau lebte oder sich dort aufhielt. Daraus geht hervor, daß dies eine Gabe, eine Gnade seitens der Stadt war, die nicht von der Gültig­keit seines Arbeitsvertrags abhing und der er bei der Erweiterung seines Besitzrechtes an seinem neu erworbenen Haus auch Gel­tung verschaffen konnte: Er wollte den am 3. 10. 1481 fälligen „Schoß" (Verbrauchssteuer) von jährlich 8 Groschen nur unter der Bedingung entrichten, daß die Strebepfeiler (und wohl auch Bogen) mit dem Streifen Straße darunter in seinen Besitz über­gingen, die er auf diese Weise abzahlen konnte. 9. Stoß hat für diese Krakauer Mitbürgerschaft sein volles Nürnberger Bürgerrecht aufgegeben und ist erst im Mai 1484 durch die Rückgabe des Stadtrechts von Nicolaus Holip Bürger von Krakau geworden. Bis dahin brauchte er einen 10. tutor, einen Vertreter in Angelegenheiten, die das Bürger­recht betrafen. Das war seit 1482 sein jüngerer Bruder Matthias, der vor Weihnachten das Bürgerrecht erwarb und kurz darauf im Haus von Veit im Beisein von zwei Schöffen als tutor seines Bru­ders beauftragt wurde und somit fortan seinen Bruder vor Gericht vertreten konnte.

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